Jan Walter
Dr. Lanka: Masern Viren existieren nicht
Mit Masern-Impfungen an Erwachsenen und vor allem Kindern hat die Pharma-Industrie über 40 Jahre hinweg Milliarden verdient. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben in einem aktuellen Urteil jetzt bestätigt, dass Masern-Viren gar nicht existieren. Mehr noch: Es gibt weltweit keine einzige wissenschaftliche Studie, die die Existenz des Virus bisher nachweisen konnte. Das wirft die Frage auf, was man Millionen von Bundesbürgern über Jahrzehnte hinweg tatsächlich injiziert hat. Ein Impfstoff gegen, kann es dem höchstrichterlichen Urteil nach, nicht gewesen sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.
Was sagt eigentlich Mimikama dazu? Legitim.ch hat die Argumente unter die Lupe genommen: Mimikama: Irreführender Faktencheck im Fall Lanka